Was passiert mit meinem Bankkonto, wenn ich nicht mehr selbst handeln kann?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bankvollmacht ermöglicht einer Vertrauensperson, Sie bei Ihren Bankgeschäften zu vertreten, solange Sie urteilsfähig sind.
  • Für den Fall einer Urteilsunfähigkeit kann mit einem Vorsorgeauftrag frühzeitig festgelegt werden, wer die finanziellen Angelegenheiten übernehmen soll.
  • Eine Bankvollmacht sollte nur einer Person erteilt werden, der Sie vollständig vertrauen. Denn je nach Umfang erhält die bevollmächtigte Person weitreichende Verfügungsmöglichkeiten.

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein Todesfall kann von einem Tag auf den anderen vieles verändern − auch bei den finanziellen Angelegenheiten: Wer darf auf meine Konti zugreifen, wenn ich nicht mehr selbst handeln kann? Welche Rolle spielen Bankvollmacht und Vorsorgeauftrag? Und was geschieht im Todesfall? Wer sich frühzeitig mit diesen Fragen auseinandersetzt, kann für sich und seine Angehörigen Klarheit schaffen.

Rechnungen bezahlen, Überweisungen tätigen, Daueraufträge verwalten oder auf wichtige Unterlagen zugreifen: Solange wir unsere finanziellen Angelegenheiten selbst erledigen können, machen wir uns darüber meist wenig Gedanken. Doch es gibt Situationen, in denen dies plötzlich nicht mehr möglich ist. Dabei ist eine Unterscheidung wichtig:

  • Bin ich weiterhin urteilsfähig und benötige lediglich Unterstützung?
  • Bin ich urteilsunfähig und kann meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln?
  • Oder geht es um die Regelung meiner finanziellen Angelegenheiten nach meinem Tod?

Je nach Situation kommen unterschiedliche Regelungen zum Tragen.

Eine Bankvollmacht schafft Klarheit

Mit einer Bankvollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die Sie gegenüber der Bank vertreten dürfen. Das kann beispielsweise die Ehepartnerin respektive der Ehepartner, ein erwachsenes Kind oder eine andere Vertrauensperson sein. Eine solche Regelung kann beispielsweise dann hilfreich sein, wenn Sie Ihre Bankgeschäfte nicht selbst erledigen möchten oder vorübergehend Unterstützung benötigen. Die bevollmächtigte Person kann im Rahmen der erteilten Vollmacht Bankgeschäfte für Sie vornehmen.

«Eine Bankvollmacht setzt grosses Vertrauen voraus. Je nach Umfang der Bankvollmacht erhält die bevollmächtigte Person weitreichende Verfügungsmöglichkeiten über Ihre Konti und Vermögenswerte. Überlegen Sie sich deshalb sorgfältig, wem Sie eine Bankvollmacht erteilen. Die gewählte Person sollte Ihr uneingeschränktes Vertrauen geniessen.»

 

Oliver Dobler, Geschäftsstellenleiter Volketswil, Bank BSU

Von einer Urteilsunfähigkeit spricht man, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, vernunftgemäss zu handeln und eigene Entscheidungen zu treffen. Dies kann beispielsweise nach einem schweren Unfall (z. B. Koma) oder aufgrund einer Erkrankung (z. B. Alzheimer) vorübergehend oder dauerhaft der Fall sein. Für diesen Fall gibt es den Vorsorgeauftrag. Darin können Sie festlegen, wer Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll.

Ein häufiger Irrtum ist, dass Ehepartnerinnen respektive Ehepartner automatisch auf sämtliche Konti des jeweils anderen zugreifen können. Ein Konto, das ausschliesslich auf eine Person lautet, bleibt deren Konto. Solange beide Personen urteilsfähig sind, kann die Ehepartnerin respektive der Ehepartner nicht allein aufgrund der Ehe über das persönliche Konto des anderen verfügen. Für den Fall einer Urteilsunfähigkeit sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkte Vertretungsrechte für Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner vor. Gerade bei Paaren lohnt es sich deshalb, die Organisation der Finanzen bewusst zu gestalten und frühzeitig zu klären, welche Bankvollmachten und Vorsorgeregelungen zur persönlichen Situation passen.

Mit einem Todesfall verändert sich auch die Situation bei der Bank: Das vorhandene Vermögen fällt in den Nachlass, sodass die Bank die erbrechtlichen Verhältnisse berücksichtigen muss. Eine bestehende Bankvollmacht ermöglicht der bevollmächtigten Person nach dem Tod der Kontoinhaberin respektive des Kontoinhabers beispielsweise noch Auskünfte über vergangene Transaktionen; neue Zahlungen oder Barbezüge können hingegen nicht vorgenommen werden. 

Vorsorge muss nicht kompliziert sein. Bereits einige grundlegende Überlegungen können helfen:

  • Überlegen Sie sich, wer Sie bei Ihren Bankgeschäften vertreten respektive unterstützen soll, solange Sie urteilsfähig sind. Erteilen Sie eine Bankvollmacht nur einer Person, der Sie vollständig vertrauen, und überlegen Sie sich sorgfältig, welchen Umfang die Bankvollmacht haben soll.
  • Machen Sie sich Gedanken, wer Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln soll, falls Sie urteilsunfähig werden, und prüfen Sie die Erstellung eines Vorsorgeauftrags.
  • Erstellen Sie eine geordnete Übersicht über Konti, Versicherungen, wiederkehrende Zahlungen und wichtige Verträge. Angehörige oder Vertrauenspersonen sollten wissen, dass entsprechende Unterlagen vorhanden sind und wo sie im Bedarfsfall zu finden sind.
  • Geben Sie Passwörter, PIN-Codes oder persönliche E-Banking-Zugangsdaten niemals weiter! Eine geregelte Bankvollmacht ist der richtige Weg, um einer Vertrauensperson entsprechende Handlungsmöglichkeiten einzuräumen.

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«Eine Bankvollmacht und ein Vorsorgeauftrag erfüllen unterschiedliche Funktionen: Eine Bankvollmacht ist für die Vertretung bestimmt, solange Sie urteilsfähig sind. Fällt die Urteilsfähigkeit weg, verliert die Bankvollmacht ihre Wirkung, und der Vorsorgeauftrag kommt zum Zug. Bankvollmacht und Vorsorgeauftrag sind somit keine Alternativen, sondern ergänzen sich bei einer vorausschauenden Regelung der eigenen Angelegenheiten.»

 

Daniel Bernet, Geschäftsstellenleiter Dübendorf, Bank BSU

Fazit: Solange alles seinen gewohnten Gang geht, scheint die Frage, wer sich im Ernstfall um die eigenen Finanzen kümmert, wenig dringlich. Trotzdem lohnt es sich, sie rechtzeitig zu klären: Eine Bankvollmacht für die Zeit, in der Sie urteilsfähig sind, ein Vorsorgeauftrag für eine mögliche Urteilsunfähigkeit und gut organisierte finanzielle Unterlagen können Ihnen und Ihren Angehörigen vieles erleichtern. Entscheidend ist dabei vor allem eines: Bestimmen Sie bewusst, wem Sie vertrauen und wer Sie in welcher Situation vertreten soll.

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