Säule 3a: Beitragslücken können neu nachträglich geschlossen werden

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2026 können erstmals Beitragslücken in der Säule 3a aus früheren Jahren nachträglich geschlossen werden.
  • Künftig können Beitragslücken bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden, erstmals für Lücken aus 2025. Voraussetzung ist unter anderem, dass im Jahr des nachträglichen Einkaufs der ordentliche Maximalbeitrag vollständig einbezahlt wird.
  • Pro Jahr ist der nachträgliche Einkauf auf die Höhe des jeweils geltenden ordentlichen Maximalbeitrags begrenzt. Diese Obergrenze gilt auch für selbstständige Personen.
  • Nachträgliche Einkäufe können im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. 

Nicht jedes Jahr bleibt gleich viel Geld für die private Vorsorge übrig: Eine grössere Anschaffung, eine Weiterbildung oder andere Ausgaben können dazu führen, dass der ordentliche Maximalbeitrag der Säule 3a nicht vollständig ausgeschöpft werden kann. Bislang war die Konsequenz klar: Eine verpasste Einzahlung konnte später nicht mehr nachgeholt werden. Das hat sich geändert: Ab 2026 können Beitragslücken in der Säule 3a erstmals nachträglich geschlossen werden. Dabei sind jedoch einige Voraussetzungen und Einschränkungen zu beachten.

Die neuen Bestimmungen ermöglichen es Erwerbstätigen, fehlende Beiträge an die Säule 3a zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Die Regelung gilt für Beitragslücken, die ab 2025 entstanden sind. Deshalb ist 2026 das erste Jahr, in dem von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden kann. Wichtig ist: Beitragslücken aus 2024 oder früher können nicht nachträglich geschlossen werden!

Ein nachträglicher Einkauf ist an verschiedene Bedingungen geknüpft:

  • Die betreffende Person muss sowohl im Jahr, in dem die Beitragslücke entstanden ist, als auch im Jahr des nachträglichen Einkaufs über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen.
  • Im Jahr des nachträglichen Einkaufs muss zunächst der ordentliche Maximalbeitrag vollständig einbezahlt werden. Wer also 2026 eine Lücke aus 2025 schliessen möchte, muss zuerst den für 2026 zulässigen ordentlichen Maximalbeitrag ausschöpfen.
  • Erst danach kann zusätzlich ein nachträglicher Einkauf für eine bestehende Beitragslücke vorgenommen werden.
  • Wurden bereits Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen, sind keine nachträglichen Einkäufe mehr möglich.

 

Vereinfachtes Beispiel
  • Eine angestellte Person mit Pensionskassenanschluss hat 2025 CHF 5'000 statt des ordentlichen Maximalbeitrags von CHF 7'258 in die Säule 3a einbezahlt. Damit ist eine Beitragslücke von CHF 2'258 entstanden.
  • 2026 zahlt die Person zunächst den ordentlichen Maximalbeitrag von CHF 7'258 für das laufende Jahr ein. Anschliessend kann sie zusätzlich die Beitragslücke aus 2025 von CHF 2'258 nachzahlen.
  • Insgesamt fliessen damit 2026 CHF 9'516 in die Säule 3a. Dieser Gesamtbetrag kann vom steuerbaren Einkommen 2026 abgezogen werden.

 

So funktioniert's nicht
  • Eine angestellte Person mit Pensionskassenanschluss hat 2024 CHF 2'000 statt des damaligen ordentlichen Maximalbeitrags von CHF 7'056 in die Säule 3a einbezahlt. Damit ist eine Beitragslücke von CHF 5'056 entstanden.
  • 2026 zahlt die Person den ordentlichen Maximalbeitrag von CHF 7'258 für das laufende Jahr ein. Da die Beitragslücke jedoch vor 2025 entstanden ist, können die fehlenden CHF 5'056 nicht nachträglich einbezahlt werden.

Grundsätzlich kann die Differenz zwischen dem für das betreffende Jahr zulässigen ordentlichen Maximalbeitrag und dem tatsächlich einbezahlten Betrag nachgezahlt werden. Für den nachträglichen Einkauf gilt jedoch eine zusätzliche Obergrenze: Pro Jahr können höchstens Beiträge in der Höhe des im Jahr des Einkaufs geltenden ordentlichen Maximalbeitrags nachbezahlt werden. Dieser beträgt 2026 CHF 7'258. 

Diese Grenze gilt auch für selbstständige Personen ohne Pensionskassenanschluss, obwohl sie im Rahmen ihrer regulären Säule 3a grundsätzlich höhere Beiträge leisten können. Sie dürfen jährlich bis zu 20% ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, bis zum jeweils geltenden Maximalbetrag. 2026 liegt dieser bei CHF 36'288.

 

Vereinfachtes Beispiel
  • Eine angestellte Person mit Pensionskassenanschluss hat 2025 nichts in die Säule 3a einbezahlt. Damit ist eine Beitragslücke von CHF 7'258 entstanden.
  • 2026 zahlt die Person zunächst den ordentlichen Maximalbeitrag von CHF 7'258 für das laufende Jahr ein. Anschliessend kann sie zusätzlich die Beitragslücke aus 2025 von CHF 7'258 nachzahlen.
  • Insgesamt fliessen damit 2026 CHF 14'516 in die Säule 3a. Dieser Gesamtbetrag kann vom steuerbaren Einkommen 2026 abgezogen werden.

Der nachträglich einbezahlte Betrag kann im Jahr des Einkaufs vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit bietet die neue Regelung zwei wesentliche Vorteile:

  1. Eine frühere Beitragslücke kann geschlossen und zusätzliches Kapital für die Altersvorsorge aufgebaut werden. 
  2. Der nachträgliche Einkauf kann die Steuerbelastung im betreffenden Jahr reduzieren.

Gerade bei grösseren Beitragslücken kann es sich deshalb lohnen, die Nachzahlungen vorausschauend zu planen und dabei die persönliche Einkommens- und Steuersituation zu berücksichtigen.

Mit der neuen Möglichkeit zum nachträglichen Einkauf wird die Säule 3a flexibler: Wer in einem Jahr den ordentlichen Maximalbeitrag nicht ausschöpfen kann, verliert die entsprechende Einzahlungsmöglichkeit nicht mehr für endgültig. Trotzdem bleibt es sinnvoll, den ordentlichen Maximalbeitrag nach Möglichkeit jedes Jahr auszuschöpfen. So kann das einbezahlte Kapital länger für die Vorsorge arbeiten und eine Beitragslücke entsteht gar nicht erst. Die neue Nachzahlungsmöglichkeit ist daher vor allem eine zusätzliche Chance für Jahre, in denen eine vollständige Einzahlung nicht möglich war.

Wer 2025 weniger als den ordentlichen Maximalbeitrag einbezahlt hat, kann 2026 erstmals prüfen, ob ein nachträglicher Einkauf möglich und sinnvoll ist.

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…Ihre Säule 3a optimal nutzen? Prüfen Sie, ob bei Ihnen eine Beitragslücke aus 2025 besteht und ob sich ein nachträglicher Einkauf für Sie lohnt. 

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Vorsorgesituation zu analysieren und Ihre Säule 3a im Rahmen Ihrer persönlichen Finanz- und Vorsorgeplanung optimal einzusetzen.

Häufige Fragen zur Schliessung von Beitragslücken in der Säule 3a

Erstmals können Beitragslücken aus 2025 geschlossen werden. Wer 2025 weniger als den ordentlichen Maximalbeitrag einbezahlt hat, kann die Differenz ab 2026 nachzahlen. Vorausgesetzt, der ordentliche Maximalbeitrag für 2026 wurde zuvor vollständig einbezahlt.

Für nachträgliche Einkäufe gilt die Obergrenze des Jahres, in dem die Nachzahlung erfolgt. Im Beispiel wäre dies der ordentliche Maximalbeitrag von 2031. Gleichzeitig kann höchstens die tatsächlich bestehende Beitragslücke nachbezahlt werden.

Ja. Eine Beitragslücke muss nicht auf einmal vollständig geschlossen werden. Sie können auch Teilbeträge nachzahlen und die verbleibende Lücke zu einem späteren Zeitpunkt weiter schliessen. Dabei müssen die Voraussetzungen für einen nachträglichen Einkauf bei jeder Nachzahlung erfüllt sein.

Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen und bereiten den erforderlichen Antrag vor. Diesen erhalten Sie anschliessend zur Prüfung und Unterschrift. Danach kann der nachträgliche Einkauf vorgenommen werden.

Nein. Über den nachträglichen Einkauf können nur Beitragslücken geschlossen werden, die durch nicht oder nicht vollständig geleistete Säule-3a-Beiträge entstanden sind. Ein WEF-Vorbezug (Wohneigentumsförderung) kann damit nicht ausgeglichen werden.

Unter anderem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sowohl im Jahr der Beitragslücke als auch im Jahr des nachträglichen Einkaufs muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt worden sein.
  • Der ordentliche Maximalbeitrag des laufenden Jahres muss vollständig einbezahlt sein.
  • Die Beitragslücke darf höchstens zehn Jahre zurückliegen und muss aus 2025 oder später stammen.
  • Wurden bereits Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen, ist kein nachträglicher Einkauf mehr möglich.