Mietkautionssparkonto
Sicher und unkompliziert – mit unserem Mietkautionssparkonto hinterlegen Sie Ihre Mietkaution risikolos und gesetzeskonform. Ihre Einzahlung ist geschützt und dient als Absicherung für Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Ihre Vorteile im Überblick
- Gesetzeskonforme Lösung für Mietkautionen
- Kostenlose Kontoführung
- Bestätigung des Zahlungseingangs für beide Parteien
- Jährlicher Kontoauszug inklusive
Wissenswertes über Ihr Mietkautionssparkonto
- Kontoabschluss jährlich mit Zinsausweis
- Schutz des Vermieters vor Mietzinsausfällen oder Schäden
- Bestätigung an Vermieter und Mieter nach Einzahlung
- Kontoeröffnung durch die Mietpartei
- Kautionsvereinbarung gemäss Mietvertrag
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Verrechnungssteuer: 35% des Bruttozinsertrags, frei bis CHF 200 pro Jahr
- Kontoführung: bankspesenfrei
- Buchungsspesen: kostenlos
- Rückzugsmöglichkeit: bei Beendigung des Mietverhältnisses, ab CHF 25'000 drei Monate Kündigungsfrist
- Auszugsspesen (physisch): CHF 3 je Brief
- Versand & Porto (A-Post): kostenlos
- Kontoauszug Standard: jährlich
- Kontoabschluss Standard: jährlich
- Kontosaldierung: kostenlos
- Kontoüberziehung: Unsere Konten werden auf Guthabenbasis geführt.
Zusatzoptionen zu Ihrem Mietkautionssparkonto
- Privatkonto: Für den täglichen Zahlungsverkehr – ideal, um Miete, Nebenkosten oder weitere Ausgaben bequem zu begleichen.
- Sparkonto: Ergänzend zum Mietkautionssparkonto flexibel sparen – für künftige Investitionen oder grössere Anschaffungen.
- 3a Konto: Parallel fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen – die optimale Ergänzung für langfristige Sicherheit neben Ihrer Mietkaution.
Häufige Fragen zum Mietkautionssparkonto
Das Konto wird von der Mietpartei eröffnet, basierend auf der im Mietvertrag festgelegten Kautionsvereinbarung.
Die Kautionssumme darf gemäss Schweizer Mietrecht maximal drei Monatsmieten betragen.
Die Auszahlung erfolgt nur mit Zustimmung von Mieterin / Mieter und Vermieterin / Vermieter oder nach rechtskräftigem Entscheid.
Nein, das Konto ist gesperrt. Eine Verfügung ist nur mit Zustimmung beider Parteien oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses möglich.
Auch in diesem Fall gilt: Die Kaution wird erst nach Einigung beider Parteien oder nach gerichtlicher Entscheidung freigegeben.