Freizügigkeitskonto

Mit dem Freizügigkeitskonto 2. Säule sichern Sie Ihr Pensionskassenguthaben, wenn Sie Ihre Vorsorgeeinrichtung verlassen. Ob Stellenwechsel, Selbstständigkeit oder Auslandaufenthalt – Ihr Kapital bleibt dem Vorsorgezweck erhalten. Auf Wunsch können Sie Ihr Guthaben klassisch verzinsen lassen oder in Wertschriften anlegen, um von zusätzlichem Ertragspotenzial zu profitieren.

Jetzt Freizügigkeitskonto eröffnen

Ihre Vorteile im Überblick

  • Vorsorgekapital bleibt zweckgebunden erhalten
  • Keine Einkommens- und Vermögenssteuer während der Laufzeit
  • Flexible Auszahlung frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach AHV-Alter
  • Möglichkeit zur Wertschriftenanlage für langfristiges Wachstum

Wissenswertes über Ihr Freizügigkeitskonto

  • Sicherung des BVG-Guthabens bei Austritt aus der Pensionskasse
  • Klassisches Freizügigkeitskonto oder Anlage in Fondsanteile möglich
  • Betreuung durch die PRIVOR Freizügigkeitsstiftung
  • Persönliche Beratung zur optimalen Lösung
  • Stellenwechsel, wenn das Guthaben nicht oder nur teilweise in die neue Pensionskasse fliesst
  • Aufgabe der Erwerbstätigkeit
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (ohne Barauszahlung)
  • Nicht berufsbegleitende Aus- oder Weiterbildung
  • Längerer Auslandaufenthalt
  • Ordentliches Pensionsalter gemäss AHV noch nicht erreicht

Das Kapital kann frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausbezahlt werden. Vorzeitiger Bezug ist möglich bei:

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Endgültigem Verlassen der Schweiz (eingeschränkt bei EU- / EFTA-Mitgliedschaft)
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Bezug einer vollen IV-Rente
  • Freizügigkeitsguthaben kleiner als ein Jahresbeitrag in der beruflichen Vorsorge

Im Todesfall geht das Guthaben an die gesetzlich begünstigten Personen. Diese können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben individuell bestimmt werden.

Wenn Sie von zusätzlichen Renditechancen profitieren möchten, können Sie Ihr Freizügigkeitskonto in Wertschriften anlegen. Zur Auswahl stehen Fonds verschiedener Risikoklassen. 

Einkommen
  • IST Mixta Optima 15 II (CH0029031298)
  • IST Mixta Optima 25 II (CH0029031371)
  • Swiss Life BVG Mix 15 (CH0015649657)
  • Swisscanto BVG 3 Responsible Portfolio 25 RT (CH0238052705)
Ausgewogen
  • Swiss Life BVG Mix 35 (CH0012456064)
  • Swisscanto (CH) IPF III Vorsorge Fonds 45 Passiv VT (CH05119641408)
Wachstum
  • Swisscanto BVG 3 Responsible Portfolio 75 RT (CH0414854486)

Kapitalgewinn
  • Swisscanto (CH) IPF III Vorsorge Fonds 95 Passiv VT (CH0511961424)

Wertschriftenlösung
  • Depotgebühr bei Wertschriftenlösung: 0.35%, mindestens CHF 50
  • Transaktionskosten bei Wertschriftenlösung: 0.90%
Freizügigkeitskonto
  • Kontoführung: kostenlos
  • Buchungsspesen: kostenlos
  • Rückzugsmöglichkeit: gemäss gesetzlichen Bestimmungen
  • Auszugsspesen (physisch): CHF 3 je Brief
  • Versand & Porto (A-Post): kostenlos
  • Kontoauszug Standard: jährlich
  • Kontoabschluss Standard: jährlich
  • Kontosaldierung: gemäss Reglement der PRIVOR Stiftung
  • Übrige Spesen: werden weiterverrechnet

Zusatzoptionen zu Ihrem Freizügigkeitskonto

  • 3a Konto: Zusätzlich steuerbegünstigt vorsorgen und Kapital für Pensionierung oder Wohneigentum aufbauen
  • Wertschriftenvorsorge: Vorsorgegelder langfristig in Fonds investieren und Renditechancen nutzen
  • Festhypothek: Ihr Freizügigkeitskapital als Eigenmittel beim Immobilienkauf einsetzen und von fixen Zinsen profitieren
  • Privatkonto: Das ideale Konto für den Zahlungsverkehr und die Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

«Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt – mit Ihren Fragen, Wünschen und Zielen.» 

Marianne Hässig, Kundenberaterin

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Häufige Fragen zum Freizügigkeitskonto

Immer dann, wenn Sie Ihre Pensionskasse verlassen und das Vorsorgekapital nicht direkt in eine neue Einrichtung fliesst – z. B. bei Stellenwechsel, Auszeit, Selbstständigkeit oder längerem Auslandaufenthalt.

Ihr Kapital bleibt zweckgebunden für die Altersvorsorge erhalten. Sie können zwischen einer klassischen Verzinsung oder einer Anlage in Wertschriften wählen.

Nein. Ein Bezug ist erst 5 Jahre vor bis 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters möglich. Ein vorzeitiger Bezug ist nur in gesetzlich definierten Fällen erlaubt (z. B. Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswanderung).

Während der Laufzeit ist es von Einkommens- und Vermögenssteuern befreit. Bei Auszahlung wird es zu einem reduzierten Vorsorgetarif besteuert.

Das Kapital geht an die gesetzlich begünstigten Personen. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben können Sie die Reihenfolge und Begünstigten individuell bestimmen.

Das Konto wird über die PRIVOR Freizügigkeitsstiftung geführt – ein Partner unserer Bank. Ihre persönliche Beratung erfolgt aber direkt bei uns.

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