Steuerrechnung per E-Mail? Vorsicht vor dieser Phishing-Masche
Das Wichtigste in Kürze
- In den Kantonen Zürich und Aargau kursieren gefälschte E-Mails mit angeblichen definitiven Steuerabrechnungen.
- Die Betrüger setzen ihre Opfer mit kurzen Zahlungsfristen und Drohungen wie Mahnungen oder Betreibungen unter Druck.
- Über eine Phishing-Seite versuchen die Täter, Zugangsdaten sowie Bank- und Kreditkarteninformationen zu stehlen.
Eine angeblich offene Steuerrechnung und nur fünf Tage Zeit zum Bezahlen: Mit dieser Masche versuchen Betrüger derzeit, Empfängerinnen und Empfänger unter Druck zu setzen. In den Kantonen Zürich und Aargau sind gefälschte E-Mails im Namen der Steuerbehörden im Umlauf. Ziel der Täter ist es, über eine Phishing-Seite an Zugangsdaten sowie Bank- und Kreditkarteninformationen zu gelangen.
So funktioniert die Betrugsmasche
Die betrügerischen E-Mails sind als definitive Steuerabrechnung gestaltet und weisen einen angeblich noch offenen Betrag aus. Dieser müsse innerhalb von fünf Tagen beglichen werden. Andernfalls drohen die Absender mit Mahnungen, Verzugszinsen oder sogar einer Betreibung. Mit dieser kurzen Zahlungsfrist versuchen die Betrüger, gezielt Druck aufzubauen und die Empfänger zu schnellem Handeln zu bewegen.
Über einen Link in der Nachricht gelangen Betroffene auf eine gefälschte Website, die einen offiziellen Eindruck vermittelt. Dort sollen Zugangsdaten sowie Bank- und Kreditkarteninformationen eingegeben werden. Diese Daten landen jedoch direkt bei den Kriminellen und können für weitere Betrugsversuche oder missbräuchliche Transaktionen verwendet werden.
Wichtig!
Die zuständigen Stellen haben bestätigt, dass die E-Tax-Systeme nicht gehackt wurden. Zudem werden Steuerrechnungen nicht auf diese Weise per E-Mail zugestellt. Wer eine unerwartete Zahlungsaufforderung erhält, sollte deshalb besonders aufmerksam sein und die Angaben über die offiziellen Kanäle der zuständigen Steuerbehörde überprüfen.
«Zeitdruck und die Angst vor finanziellen Konsequenzen sind wirkungsvolle Mittel, um Menschen zu vorschnellem Handeln zu bewegen. Gerade bei angeblichen Forderungen einer Behörde gilt deshalb: nicht unter Druck setzen lassen, sondern die Angaben zuerst über einen offiziellen Kanal überprüfen.»
Martin Tschirky, Sicherheitsbeauftragter, Bank BSU
So schützen Sie sich wirksam:
- Klicken Sie nicht auf Links in E-Mails oder SMS, die Sie zu einem Login oder einer Zahlung auffordern.
- Geben Sie Passwörter, Sicherheitscodes sowie Bank- oder Kreditkartendaten niemals auf Webseiten ein, die Sie über einen solchen Link erreicht haben.
- Prüfen Sie unerwartete Steuerforderungen direkt über die offiziellen Kanäle der zuständigen Steuerbehörde.
- Informieren Sie uns unverzüglich bei Betrugsverdacht oder bereits preisgegebenen Zahlungsdaten.
Fazit: Drohungen mit Mahnungen, Verzugszinsen oder Betreibungen erzeugen verständlicherweise Handlungsdruck. Genau darauf setzen die Betrüger. Eine kurze Zahlungsfrist sollte jedoch niemals dazu führen, Links vorschnell anzuklicken oder sensible Daten preiszugeben. Entscheidend ist, die Forderung unabhängig über einen offiziellen Kanal zu überprüfen.
Quelle: Hochschule Luzern − Informatik