Rechtliche Hinweise

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkundinnen und -kunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt.

Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000 pro Kunde bzw. Kundin und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt.

esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der Bank BSU Genossenschaft sind durch die Einlagensicherung gesichert.

Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Webseite von esisuisse.

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

In der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» finden sich allgemeine Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie Erläuterungen zu den wichtigsten Finanzinstrumenten und ihren spezifischen Risiken. Ergänzend dazu finden sich ebenfalls weiterführende Erklärungen und Illustrationen zu den ausgewählten Finanzinstrumenten.

Die Broschüre wird von der Schweizerischen Bankiervereinigung unterhalten und ist unter diesem Link verfügbar.

Datenschutzerklärung

Datenschutz hat für uns als Bank BSU einen besonders hohen Stellenwert. Mittels unserer Datenschutzerklärung informieren wir über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten sowie bearbeiteten Personendaten und über die Rechte der betroffenen Person.

Die Datenschutzerklärung ist unter diesem Link verfügbar.