Teilrevision Bankengesetz / Anpassungen der Einlagensicherung

Die Teilrevision des Bankengesetzes tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Auswirkungen hat dies insbesondere auf die Einlagensicherung - diese wird verbessert. In unserem Blogbeitrag klären wir Sie über Einzelheiten auf.

Was ist die Einlagensicherung?

Guthaben bei der Bank BSU sind durch das System der Einlagensicherung gesichert. Im Falle eines Konkurses der Bank BSU sind Guthaben unserer Kundinnen und Kunden bis CHF 100'000 vor dem Verlust geschützt. Hat eine Person mehrere Konten bei unserer Bank, beispielsweise ein Privatkonto und ein Sparkonto, werden die Guthaben zusammengezählt: Insgesamt sind CHF 100'000 gesichert.

Was ändert sich ab 2023 konkret für Bankkundinnen und -kunden?

Die Einlagensicherung von CHF 100'000 pro Person bleibt unverändert bestehen. Jedoch werden Gemeinschaften - also zum Beispiel eine Ehegemeinschaft - neu separat betrachtet. Konkret heisst das Folgendes: Führt ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin neben dem Gemeinsamkonto der Ehegemeinschaft noch ein separates, eigenes Konto, gelten für beide Konti je eine Einlagensicherung von CHF 100'000. Weitere solcher Gemeinschaften können zum Beispiel Erbengemeinschaften, Einfache Gesellschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften sein.

Wie wird die Einlagensicherung finanziert?

Jede Bank in der Schweiz ist schon heute gesetzlich verpflichtet, Liquidität für den Fall zu halten, dass sie Beiträge an das System der Einlagensicherung leisten muss. Ab dem 1. Januar 2023 muss die Hälfte dieser Beitragsverpflichtung in Form von Wertschriften oder Geld bei einer Drittverwahrungsstelle im Voraus hinterlegt sein. Die andere Hälfte unterliegt weiterhin den Liquiditätsanforderungen an die Banken. Zudem werden die Beitragsverpflichtungen aller Banken von heute CHF 6 Milliarden auf neu CHF 8 Milliarden erhöht.

Wie funktioniert die Auszahlung an die Bankkundinnen und -kunden?

Die Konkursliquidationsstelle der Bank nutzt zuerst die vorhandene Liquidität der Bank, um die gesicherten Guthaben auszuzahlen. esisuisse als Selbstregulierungsorganisation der Banken in der Schweiz muss die Auszahlung der gesicherten Guthaben nur finanzieren, sollte die vorhandene Liquidität der Bank nicht ausreichen, um die gesicherten Guthaben auszuzahlen. Bisher hatte esisuisse eine gesetzliche Frist von 20 Tagen, um die nötigen Gelder an die Konkursliquidationsstelle zu überweisen. Ab 1. Januar 2023 beträgt diese Frist lediglich noch sieben Arbeitstage. Die Dauer bis zur Auszahlung an die Kundschaft hängt von den Strukturen der jeweiligen Bank sowie der Kooperation der Kundschaft ab. Aktuell ist von einer Dauer von mehreren Wochen auszugehen. Nach einer Übergangsfrist - da die Arbeiten zur Umsetzung dieser Anforderung sehr umfangreich sind - ist es ab 1. Januar 2028 das Ziel, dass die Auszahlung innert sieben Arbeitstagen erfolgt.

Haben Sie Fragen zur Einlagensicherung?

In diesem Fall stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater gerne zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch (044 777 0 777), via E-Mail (info@bankbsu.ch) oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen in Uster, Dübendorf sowie Volketswil.

Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung sowie zu den Anpassungen per 1. Januar 2023 erhalten Sie auch unter esisuisse.ch.