QR-Rechnung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Per 30. September 2022 sind die Tage vom roten und orangen Einzahlungsschein gezählt. Doch was bedeutet das für Sie konkret?

Bereits Mitte 2020 wurde die QR-Rechnung lanciert. Nach einer Übergangsphase gilt es bald ernst: Ab dem 1. Oktober 2022 wird die Post keine Zahlungen mehr ausführen, welche auf einem roten oder orangen Einzahlungsschein (ES oder ESR bzw. BESR) basieren. Bis dahin müssen sämtliche Rechnungsstellenden sicherstellen, dass sie ihre Systeme umgestellt haben.

Schauen Sie sich dazu auch unser Video auf YouTube an.

Mit einigen wichtigen Fragen und Antworten zur Umstellung auf die QR-Rechnung möchten wir Ihnen als Ihre Bank zur Seite stehen. Um Sie zudem bestmöglich auf die Umstellung vorzubereiten, wird es ab Anfang März 2022 nicht mehr möglich sein, Zahlungen mit rotem oder orangem Einzahlungsschein in Auftrag zu geben, welche ein Ausführungsdatum nach dem 30. September 2022 aufweisen. Dies gilt sowohl für E-Banking als auch für schriftliche Zahlungsaufträge.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Rechnung mit einem roten oder orangen Einzahlungsschein bezahlen möchte?

Falls die Zahlungsfrist bis spätestens zum 30. September 2022 reicht, können Sie diese Rechnung wie bis anhin via E-Banking bzw. Mobile Banking oder Blitzauftrag bezahlen. Soll die Rechnung zum Beispiel am 17. Oktober 2022 bezahlt werden, benötigen Sie einen QR-Einzahlungsschein. Diesen erhalten Sie beim Rechnungssteller. Grosse Rechnungssteller wie zum Beispiel das Steueramt des Kantons Zürich haben ihre Rechnungen bereits umgestellt und verschicken die neuen QR-Rechnungen.

Wie kann ich eine QR-Rechnung bezahlen?

Die QR-Rechnung ist grundsätzlich gleich aufgebaut, wie die aktuell bekannten roten und orangen Einzahlungsscheine. Deshalb kann die QR-Rechnung wie bis anhin bezahlt werden: via Ihrem E-Banking oder Mobile Banking, mittels einem Blitzauftrag oder am Postschalter. Für die Bezahlung via E-Banking empfehlen wir, die Scan-Funktion mit Ihrem Smartphone zu aktivieren.

Wie komme ich zu einem QR-Einzahlungsschein von meinem persönlichen Konto?

Bestellen Sie diese am besten direkt in Ihrem E-Banking unter «Zahlungen - Bestellung aufgeben (ganz unten) - QR-Einzahlungsbelege bestellen». Selbstverständlich ist das auch im Kundenportal möglich oder Sie kontaktieren unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater für die Bestellung. Die QR-Einzahlungsscheine werden für Sie erstellt.

Ich führe ein Unternehmen und habe noch nicht auf QR-Rechnung umgestellt. Wie muss ich vorgehen?

Der Zahlungsverkehr und insbesondere die Kredit- und Debitorenbuchhaltung mit Hard- und Software-Lösungen muss rechtzeitig umgestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, umgehend Ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Dieser wird Unterstützung leisten bei den erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten auf die QR-Rechnung bzw. e-Bill.

Beachten Sie dazu auch unsere Webseite für Firmenkunden oder unseren Blogbeitrag vom März 2020.

Falls Sie weitere Fragen zur QR-Rechnung haben, stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater gerne zur Seite. Rufen Sie uns an (044 777 0 777) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (info@bankbsu.ch) - wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Weiter sind viele nützliche Informationen auf der Webseite einfach-zahlen.ch verfügbar.