Jugendlohn: Was ist das und was bringt es?

Sackgeld oder auch Taschengeld ist den meisten ein Begriff. Wie aber steht es um - die übrigens in der Schweiz geschützte Marke - Jugendlohn®? Was Jugendlohn bewirkt und was man dazu beachten sollte, darauf gehen wir nachfolgend ein.

Das Prinzip des Jugendlohns klingt einfach: Jugendliche erhalten bereits ab 12 Jahren mehr Kompetenzen und Verantwortung in Bezug auf Geld. So kann der Umgang mit Geld früh gelernt werden. Jugendliche entwickeln Selbstverantwortung und Selbstständigkeit, da sie gewisse Lebenskosten mit dem ihnen monatlich zugesprochenen Betrag selbst tragen.

Wie hoch ist der Jugendlohn?

Hier werden keine konkreten Zahlen vorgegeben. Die Höhe ergibt sich durch die Jahreskosten derjenigen Bereiche, für welche die Eltern den Jugendlichen entsprechende Entscheidungs- und Finanzkompetenz erteilen möchten und natürlich auch durch die Höhe des Familienbudgets generell. Dieser Betrag wird dann zum bisherigen Taschengeld addiert und auf 12 oder 13 Monate aufgeteilt. Unter jugendlohn.ch steht eine Berechnungstabelle als Hilfe zur Festlegung des Jugendlohns zur Verfügung. Mit dem Jugendlohn können zum Beispiel Kleidung, Schuhe, Kosmetikbesuche, öffentliche Verkehrsmittel, Unterhalt vom eigenen Velo/Mofa/Roller, Handy Abo, auswärtige Mahlzeiten oder Sportausrüstung bezahlt werden.

Welches Ziel verfolgt der Jugendlohn?

Jugendlohn wirkt sowohl bei Jugendlichen als auch bei Eltern. Jugendliche gewinnen Selbstvertrauen und Sicherheit in eigenen Finanzentscheidungen. Sie lernen, mit Geld umzugehen, längerfristig zu planen bzw. zu sparen und werden preisbewusster. Für Eltern verändern sich oft die Beziehungen in der Familie positiv - man führt sachliche Gespräche über den Umgang mit Geld. Rollen, Kompetenzen und Pflichten werden geklärt, wodurch es weniger Konflikte in der Familie gibt.

Was gilt es zu beachten, wenn man Jugendlohn einführen möchte?

Diskutieren Sie in der Familie über die verschiedenen Aspekte und entscheiden Sie gemeinsam, ob und wie Jugendlohn eingeführt wird. Es sind einfache und klare Rahmenbedingungen festzulegen und es wird empfohlen, die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Für die Auszahlung des Jugendlohns empfehlen wir ein eigenes Konto, da insbesondere Jugendliche selten mit Bargeld bezahlen. Bei der Bank BSU ist das Privatkonto25 und alle notwendigen Zusatzdienstleistungen bis zum Alter von 25 Jahren kostenlos. Dazu gehört E- und Mobile-Banking, TWINT, eine Debit Mastercard und je nach Bedürfnis eine Prepaid- oder eine herkömmliche Kreditkarte (mit Zustimmung der Eltern). Daneben kann ein Sparkonto25 oder ein Fondssparplan geführt werden, auf welchem Geld für grössere Anschaffungen angespart wird.

Die Entscheidung, ob Jugendlohn für Sie das Richtige ist, können wir Ihnen nicht abnehmen. Wir unterstützen Sie aber gerne dabei, die notwendige Kontoverbindung mit allem Drum und Dran einzurichten und den Jugendlichen zu erklären. Kontaktieren Sie uns telefonisch (044 777 0 777), via E-Mail (info@bankbsu.ch) oder kommen Sie in Uster, Dübendorf oder Volketswil vorbei.

Übrigens: Bei der Eröffnung eines Privatkonto25 gibt’s als kleines Willkommensgeschenk zwei Tickets für die Pathé-Kinos.

Quelle: jugendlohn.ch