Einführung der QR-Rechnung

Die allseits bekannten roten und orangen Einzahlungsscheine (ES bzw. ESR) werden per 30. Juni 2020 durch die QR-Rechnung abgelöst. Was sind die Hintergründe und die Folgen davon?

Insbesondere bei Unternehmen ist der 30. Juni 2020 wohl bereits seit längerer Zeit dick in der Agenda markiert. Denn per diesem Datum wird die von langer Hand geplante Ablösung der Einzahlungsscheine (ES und ESR) durch die QR-Rechnung schweizweit zur Realität. Ab diesem Tag müssen Rechnungsempfänger - Unternehmen genauso wie Privatpersonen - in der Lage sein, eine QR-Rechnung zu bezahlen.

PaymentStandards.CH, eine Initiative des Finanzplatzes Schweiz, umschreibt die Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs folgendermassen: "Synergien in der Wertschöpfungskette zwischen Zahlungsverkehrsdienstleister, Finanzinstituten und Konsumenten werden nachhaltig ausgeschöpft. Darüber hinaus ist ISO 20022 die Grundlage für die QR-Rechnung: Diese wird die Entwicklung zum digitalen Zahlungsverkehr weiter beschleunigen." Es geht also darum, zukunftsfähige Grundlagen für noch einfachere und somit wirtschaftlichere Prozesse zu erschaffen.

Doch was bedeutet das für Sie? Die Folgen und auch die Massnahmen sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie die Sicht des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsstellerin einnehmen.

Rechnungsempfänger ohne Kreditorensoftware

Für Rechnungsempfänger ohne Kreditorensoftware ergeben sich kaum Folgen. Sie werden ab dem 30. Juni 2020 von Ihren Rechnungsstellern keine bekannten roten oder orangen Einzahlungsscheine, sondern jeweils eine QR-Rechnung erhalten. Der darauf gedruckte QR-Code kann als Ersatz für die bisher eingesetzten Kontoangaben bzw. die Referenznummer gesehen werden. Diese neue QR-Rechnung können Sie wie gewohnt via e-Banking oder Blitzauftrag bezahlen und müssen somit nichts unternehmen.

Rechnungsempfänger mit Kreditorensoftware

Falls Sie mit einer Kreditorensoftware arbeiten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung. Es muss sichergestellt werden, dass Ihre bestehende Softwarelösung fähig ist, die QR-Rechnung zu verarbeiten. Allenfalls reicht ein Softwareupdate aus, je nachdem müssen Sie aber auch für eine neue Lösung besorgt sein. Auch bei einer individuellen Lösung stellen Sie bitte frühzeitig sicher, dass Ihre Lösung fähig ist, QR-Rechnungen zu verarbeiten.

Weiter ist die Anpassung Ihrer Zahlungsdaten notwendig, da mit Einführung der QR-Rechnung nur noch IBAN und QR-IBAN als Kontonummern verarbeitet werden können.

Rechnungssteller mit eigenem Rechnungsdruck

Auch hier gilt: Arbeiten Sie mit einer Software zur Erstellung von eigenen Einzahlungsscheinen, klären Sie bitte mit Ihrem Softwareanbieter ab, ob diese Lösung auch für die Erstellung von QR-Rechnungen geeignet ist. Bei der Verwendung einer eigens programmierten Softwarelösung ist es ebenfalls sehr wichtig, diese Lösung allenfalls zu aktualisieren, um die neuen QR-Rechnungen erstellen zu können.

Bitte beachten Sie, dass teilweise auch die Hardware wie Drucker, Scanner und andere Lesegeräte aktualisiert oder allenfalls ersetzt werden müssen.

Weitere Informationen

  • Video QR-Rechnung
    Auf unserem YouTube-Channel haben wir ein Video hochgeladen, welches die QR-Rechnung kurz und einfach erklärt.
  • PaymentStandards.CH
    Die offizielle Webseite zur Einführung der QR-Rechnung mit sämtlichen Informationen und laufenden Aktualisierungen.
  • einfach-zahlen.ch
    Die Webseite von SIX mit vielen Informationen und Videos zur QR-Rechnung.
  • QR-Rechnung für Firmenkunden
    Informationen der Bank BSU für unsere Firmenkunden mit tiefergehendem Inhalt.

Selbstverständlich steht Ihnen Ihre Kundenberaterin bzw. Ihr Kundenberater für sämtliche Fragen zur QR-Rechnung gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 044 777 0 777 oder kontaktieren Sie uns via E-Mail an info@bankbsu.ch.